AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1.
Für die Geschäftsbeziehung zwischen CBS Finance GmbH, Riesweg 23, 45134 Essen (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Beratungsverträge über die Vermittlung von Finanzprodukten und -dienstleistungen (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2.
Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
1.3.
Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4.
Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.6.
Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies ausschließlich aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen
2.1.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und KUNDE („Beratungsvertrag“).
2.2.
Das Leistungsangebot des ANBIETERS umfasst grundsätzlich insbesondere die Vermittlung von:
- Factoringverträgen
- Leasingverträgen
- Betriebsmittelkredite
- Einkaufsfinanzierungsverträgen
- Lagerfinanzierungsverträgen
- Aval- und Bürgschaftsverträge.
2.3.
Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht den Abschluss eines Finanzierungsvertrags mit einem Dritten schuldet.
2.4.
Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.5.
In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Beratungsauftrag und Vertragsschluss
3.1.
Die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN ist ein Beratungsvertrag im exklusiven Alleinauftrag unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Leistungen werden auf Basis dieses Beratungsvertrags über die Erbringung von Leistungen zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Finanzprodukte mit Finanzdienstleistern und der dort jeweils konkret geregelten Vergütung erbracht.
3.2.
Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines solchen Beratungsvertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.3.
Das Angebot des KUNDEN erfolgt durch Einreichung eines sich auf der Website des ANBIETERS befindlichen Antragsformulars an den ANBIETER.
3.4.
Das Einholen von weiteren Informationen über den KUNDEN gegenüber dem KUNDEN durch den ANBIETER, die über die Informationen im Antragsformular hinausgehen, insbesondere das Einholen von Jahresabschlüssen o.Ä., stellt keine Annahme des Angebots des KUNDEN dar.
3.5.
Die ausdrückliche Annahme des Angebots des KUNDEN durch den ANBIETER kann insbesondere in Textform, per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
4. Inhalt des Beratungsvertrags
4.1.
Im Beratungsvertrag werden insbesondere der Gegenstand der Beratung, Vermittlung und Betreuung einschließlich Leistungsumfang sowie der Vergütungsanspruch dem Grunde nach festgelegt. Die konkrete Vergütungshöhe folgt aus der Staffelung gem. Beratungsvertrag in Verbindung mit dem jeweils vermittelten Finanzierungsvertrag.
4.2.
Etwaige Wunschkonditionen des KUNDEN sind keine Geschäftsgrundlage für Verhandlung und/oder Abschluss des Finanzierungsvertrags mit einem Dritten. Etwaige Abweichungen zwischen Finanzierungsvertrag und Wunschkonditionen sind vor diesem Hintergrund unerheblich.
4.3.
Der ANBIETER fragt Angebote bei ausgewählten Finanzdienstleistern an. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, Angebote bei bestimmten Finanzdienstleistern einzuholen.
4.4.
Der ANBIETER übernimmt für Inhalt und Richtigkeit von Angeboten keine Haftung. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Aktualität, Geeignetheit und Richtigkeit.
4.5.
Der etwaige Abschluss eines Finanzierungsvertrags findet ausschließlich zwischen dem KUNDEN und dem jeweiligen Finanzdienstleister statt. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten dieser Parteien ergeben sich ausschließlich aus diesem Finanzierungsvertrag. Der ANBIETER ist keine Partei dieses Finanzierungsvertrags und bietet selbst keine Finanzprodukte an.
4.6.
Der ANBIETER ist berechtigt, auch für mit ihm kooperierende Vermittler und Finanzierungspartner entgeltlich als Tippgeber oder Makler tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist der ANBIETER zur Unparteilichkeit verpflichtet.
5. Vergütung, Provision
5.1.
Die Vergütung richtet sich nach dem Beratungsauftrag und der Vergütungsstaffelung.
5.2.
Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5.3.
Der ANBIETER hat für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des Finanzierungsvertrags gegenüber dem KUNDEN einen Anspruch auf die in dem jeweiligen Beratungsvertrag vereinbarte Vergütungshöhe gem. Vergütungsstaffelung. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütungsbasis im Falle von:
5.3.1.
Kredit, wie Betriebsmittel- oder Kontokorrentkredit: die vereinbarte Darlehenssumme unabhängig von der Auszahlung ohne den Abzug etwaiger Gebühren unter dem jeweiligen Darlehensvertrag (z.B. Disagios, Strukturierungsgebühren, usw.).
5.3.2.
Factoring/Lagerfinanzierung/Einkaufsfinanzierung: die vereinbarte Linie unabhängig von der tatsächlichen Ausnutzung;
5.3.3.
Leasing/Mietkauf: das vereinbarte Finanzierungsvolumen; und
5.3.4.
Avalkredit/Bürgschaften: das vereinbarte Gesamtlimit.
5.4.
Der Nachweis gilt mit Abschluss des Finanzierungsvertrags als erbracht, sofern er im Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Tätigkeit des ANBIETERS erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der ANBIETER für den Vertragsschluss nicht mitursächlich war.
5.5.
Vergütungsansprüche des ANBIETERS sind mit Abschluss des Finanzierungsvertrags ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer unverzüglich durch den KUNDEN zur Zahlung fällig.
5.6.
Der ANBIETER erwirbt für seine Tätigkeit möglicherweise auch gegen den jeweiligen Finanzdienstleister einen Provisions- und/oder sonstigen Entgeltanspruch auf Grundlage von mit diesen geschlossenen Verträgen. Eine solche Provision oder ein solches sonstiges Entgelt entbindet den KUNDEN nicht von seinen Vergütungsverpflichtungen gegenüber dem ANBIETER. Der KUNDE hat keinen Anspruch darauf, dass eine solche Provision oder ein solches Entgelt zu seinen Gunsten angerechnet wird.
5.7.
Der Vergütungssanspruch gilt entsprechend auch bei abgeschlossenen Finanzierungsverträgen, welche:
5.7.1.
mit verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG zustande gekommen sind;
5.7.2.
mit neu gegründeten Gesellschaften („NewCos“) oder speziellen Transaktionsvehikeln (SPVs) umgesetzt wurden;
5.7.3.
mit Finanzierungspartnern umgesetzt wurden, welche mit einem Finanzierer verbunden sind im Sinne des § 15 AktG.
6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1.
Alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Beratungsvertrags.
6.2.
Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Angaben wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Angaben durch den ANBIETER erfolgt nicht.
6.3.
Der KUNDE ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Auf Nachfrage stellt der KUNDE dem ANBIETER insbesondere seine Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertung seines Unternehmens und/oder weitere unternehmensbezogene Daten zur Verfügung.
6.4.
Der KUNDE wird dem ANBIETER unverzüglich den Abschluss eines Finanzierungsvertrags mit einem Finanzdienstleister anzeigen.
6.5.
Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
7. Vertragslaufzeit
7.1.
Der Beratungsvertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
7.3.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7.4.
Die Kündigung des Beratungsvertrags hat keine Auswirkungen auf etwaige übrige Verträge zwischen den PARTEIEN.
8. Abrechnungsmodalitäten
8.1.
Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
9. Haftung auf Schadensersatz
9.1.
Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
9.2.
Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.3.
Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10. Datenschutz, Geheimhaltung
10.1.
Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
10.2.
Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
10.3.
Der KUNDE verpflichtet sich gegenüber dem ANBIETER, die ihm offengelegten Finanzierungspartner, über die er im Rahmen der Tätigkeit des ANBIETERS Kenntnis erlangt, in keiner Weise für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden und/oder an Dritte weiterzugeben. Insbesondere verpflichtet er sich, weder unmittelbar selbst oder durch Mitarbeiter noch mittelbar über Dritte in geschäftlichen Kontakt zu dem Finanzierungspartner zu treten. Der KUNDE wird dafür Sorge tragen, dass die vorgenannte Verpflichtung auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere durch sämtliche Geschäftsführer, leitende Angestellten und/oder Prokuristen eingehalten wird.
11. Urheberrecht
11.1.
Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
11.2.
Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
12. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
13. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
14. Allgemeine Bestimmungen
14.1.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Essen.
14.2.
Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
14.3.
Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
14.4.
Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: März 2025